Kosten für Klavierstimmen im Privathaushalt

Das Klavierstimmen ist eine steuerlich begünstigte Handwerkerleistung (so das Bundesfinanzministerium, BMF-Schreiben v. 9.11.2016, Aktenzeichen IV C 8 – S 2296-b/07/10003 :008, Anlage 1). Wird der Klavierstimmer für Sie im Privathaushalt tätig, können Sie daher 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten (nicht Materialkosten) steuerlich geltend machen. Um diesen Betrag – höchstens 1.200 Euro im Jahr – ermäßigt sich die Einkommensteuer, wenn Sie dies in Ihrer Steuererklärung beantragen. Das Finanzamt erkennt die Kosten aber nur an, wenn Sie

  • eine Rechnung erhalten und
  • den Rechnungsbetrag per Überweisung gezahlt

haben. Wollen Sie die Kosten von der Steuer absetzen, sollten Sie die Klavierstimmung also nicht in bar bezahlen.

Kosten für Klavierstimmen im beruflichen Kontext

Selbstständige, die das Klavier oder den Flügel beruflich benötigen (z. B. Pianisten, Musiklehrer), können die Kosten für Anschaffung, Stimmen und Wartung als Betriebsausgaben geltend machen.

Für Angestellte, die das Klavier benötigen, um Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu erzielen, kommt ein Abzug von Werbungskosten in Frage (so das Finanzgericht München, Urteil v. 27.5.2009, Az. 9 K 859/08).

Im Einzelfall den Steuerberater konsultieren

Diese Hinweise zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für das Klavierstimmen können nur einer ersten Orientierung dienen und die Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen.

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