Musizieren in Mietwohnung/Eigentumswohnung gesetzlich nicht geregelt

Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, ob und wie lange man in einer Mietwohnung oder Eigentumswohnung täglich Klavier spielen oder sonst musizieren darf, gibt es nicht. Die Gerichte sind sich aber einig darüber, dass das Musizieren in der Wohnung nicht generell untersagt werden kann. In welchem Umfang ein Hausbewohner zum Musikmachen berechtigt ist, hängt aber sehr vom Einzelfall ab. So kommt es auch darauf an, ob im Mietvertrag hierzu etwas geregelt ist oder die Hausordnung zeitliche Begrenzungen vorgibt.

Aus den zahlreichen Urteilen zum Musizieren in der Wohnung lassen sich gewisse Rahmen ableiten. Die Gerichte halten je nach Einzelfall Klavierspielen in der Mietwohnung zwischen 90 Minuten und drei Stunden täglich für zulässig. Dabei müssen die Ruhezeiten zwischen 22 und 6 Uhr und die Mittagsruhe eingehalten werden.

Bundesgerichtshof: Musizieren in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt

Auf dieser Linie bewegt sich auch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2018, Aktenzeichen V ZR 143/17. In diesem Urteil, in dem es um einen professionellen Trompetenspieler und -lehrer ging, hat das höchste deutsche Zivilgericht klargestellt, dass das häusliche Musizieren zu den üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung gehört und von den Nachbarn in gewissen Genzen hinzunehmen ist. Musizieren könne einen wesentlichen Teil des Lebensinhalts bilden und von erheblicher Bedeutung für die Lebensfreude und das Gefühlsleben sein, so die Richter des BGH.

Andererseits solle auch dem Nachbarn die eigene Wohnung die Möglichkeit zu Entspannung, Erholung und häuslicher Arbeit bieten. Die beiderseitigen nachbarlichen Interessen könnten nur durch eine ausgewogene zeitliche Begrenzung des Musizierens herbeigeführt werden. Dabei gelte für Berufsmusiker und Hobbymusiker der gleiche Maßstab.

Die zeitlichen Regelungen seien am Einzelfall auszurichten, je nach Art des Musizierens und den örtlichen Gegebenheiten. Eine Beschränkung auf zwei bis drei Stunden an Werktagen und ein bis zwei Stunden an Sonn- und Feiertagen, jeweils unter Einhaltung der üblichen Ruhezeiten in der Mittags- und Nachtzeit, könne als grober Richtwert dienen.

Je nach den örtlichen Gegebenheiten könne es auch geboten sein, in Nebenräumen zu musizieren, wenn dies den Nachbarn weniger störe; dies insbesondere dann, wenn beim Nachbarn besondere Umstände wie eine ernsthafte Erkrankung besondere Rücksicht erforderten.

Das Musizieren in den Hauptwohnräumen des Hauses könne aber nicht gänzlich untersagt werden. Auch die zeitlich begrenzte Erteilung von Musikunterricht könne je nach Ausmaß noch als sozialadäquat anzusehen sein. Die Festlegung der einzuhaltenden Ruhezeiten müsse sich an den üblichen Ruhezeiten orientieren, wobei die Gerichte einen gewissen Gestaltungsspielraum hätten.

Abends und am Wochenende könne das Musizieren auch nicht vollkommen verboten werden, weil viele Leute gerade in den Abendstunden und am Wochenende Zeit fänden, um sich der Musik zu widmen.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.10.2018, Aktenzeichen V ZR 143/17

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs mit Zusammenfassung des Urteils

Mit den Nachbarn sprechen

Jenseits aller rechtlichen Feinheiten ist es sicher nie verkehrt, mit den Nachbarn im Mietshaus oder der Wohnungseigentümergemeinschaft zu sprechen. Selbst wenn sich diese durch das Musizieren gestört fühlen oder das Klavierspielen in der Wohnung als Lärmbelästigung empfinden, lässt sich hoffentlich im gegenseitigen Einvernehmen eine Regelung finden.

Lautlos Klavier spielen in der Wohnung mit Stummschalt-Elektronik

Dank moderner Technik lässt sich das Klavierspielen auch so gestalten, dass die Nachbarn im Mehrfamilienhaus nichts davon mitbekommen. Es gibt heutzutage verschiedene Systeme, mit denen man ein Klavier bei Bedarf stummschalten und so zu jeder Tages- und Nachtzeit bedenkenlos in der Wohnung spielen kann. Eine zuschaltbare Leiste sorgt dafür, dass die Hämmer vor den Saiten abgefangen werden. Mittels einer Elektronik wird registriert, welche Tasten angeschlagen werden – und wie stark. Gesteuert und bedient (Lautstärkeregelung usw.) wird die Elektronik über einen kleinen Kasten, der unterhalb der Klaviatur angebracht wird. Hier lässt sich ein Kopfhörer anschließen, so dass man für die Umgebung völlig lautlos spielen kann. Wird statt Kopfhörern eine Stereo-Anlage angeschlossen, kann man z. B. mit Zimmerlautstärke spielen. Manche Systeme bieten auch eine Aufnahmefunktion und eine MIDI-Schnittstelle.

Ein großer Vorteil solcher Stummschalt-Systeme gegenüber E-Pianos ist, dass das Spielgefühl unverändert bleibt, denn beim Spielen wird die Mechanik wie beim „normalen“ Klavierspielen bewegt.

Der Einbau einer Stummschalt-Elektronik ist bei den meisten Klavieren möglich und kann viel Ärger mit den Nachbarn ersparen. Und das Klavierspielen in der Mietwohnung oder Eigentumswohnung wird entspannter.

Zur FAQ-Übersicht